UNTERNEHMEN UND BESCHÄFTIGTE PROFITIEREN VON FAIRER FLEXIBLER ARBEITSZEIT – #sosollarbeit

Ohne Flexibilität ist wirtschaftlicher Erfolg nicht mehr möglich – jener der Unternehmen UND ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um bestehende Arbeitsplätze sichern bzw. neue Jobs zu schaffen, braucht Österreich moderne und faire Arbeitszeitmodelle. 

Mythen zur Arbeitsverkürzung

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt und herausfordernd. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der aktuellen COVID-19-bedingten Ausnahmesituation bestmögliche Rahmenbedingungen vorfinden. Denn das ist die Basis, um nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

In die völlig falsche Richtung wirken Experimente wie die immer wieder ventilierte Arbeitszeitverkürzung. Diese ist vielmehr eine Kampfansage an Arbeitsplätze und konterkariert sämtliche Anstrengungen, Beschäftigung wieder aufzubauen. Warum die einfache Rechnung – Arbeit auf mehr Köpfe zu verteilen – in der Praxis nicht aufgehen kann, lesen Sie hier.

Tatsache ist:
Arbeit ist kein Kuchen, den man in beliebig viele Stücke aufteilt. Ein Beispiel aus der Praxis: Durch einen zusätzlichen Kellner kommen nicht mehr Gäste ins Gasthaus. Ein Wirt kann keinen zusätzlichen Kellner anstellen, weil er es sich schlichtweg nicht leisten kann.

Tatsache ist:
Schauen wir in die Unternehmen: Wo eine 4-Tages-Woche für Unternehmen sowie Mitarbeiterin und Mitarbeiter möglich ist und für beide Vorteile bringt, gibt es die Möglichkeit dafür. Aber man darf die Unternehmen nicht zwingen: Eine kleine Tischlerei in Tirol mit drei Angestellten wäre bei einer gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit dazu gezwungen, eine vierte Person anzustellen – damit steigen die Lohnkosten, die das Unternehmen nicht tragen kann, schon gar nicht in der Corona-Zeit. Eine kleine Spenglerei stellt nicht bei jedem Auftrag neue Mitarbeiter ein, sondern arbeitet Spitzen mit Überstunden ab.

Tatsache ist:
Herzlich willkommen im Jahr 2020 – die Welt hat sich in den vergangenen 40 Jahren massiv verändert. Unternehmen und Mitarbeiter wissen das und sind mit internationalem Wettbewerb und geringem Wachstum konfrontiert. Außerdem: Wie soll der Bio-Bäcker in weniger Zeit gleich viel oder mehr Brote backen? Auch der Chirurg kann nicht schneller operieren, nur weil die Arbeitszeit verkürzt werden soll.

Tatsache ist:
Abgesehen davon, dass diese Studien massiv zu hinterfragen sind. Eine Mitarbeiterin in der IT-Abteilung eines Unternehmens hat deutlich mehr Stress, wenn sie eine Stunde weniger Zeit hat, ihre Arbeit zu erledigen. Auch die Physiotherapeutin kann nicht schneller behandeln – sonst leidet die Qualität der Behandlung und damit ihre Patientinnen und Patienten.

Tatsache ist:
In zahlreichen Unternehmen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Gegenteil: die Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice hätten deutlich mehr Stress, wenn die Arbeitszeit reduziert würde, weil sie weniger Zeit hätten, Anfragen unserer Kunden zu beantworten. Umfragen zeigen, dass fast drei von fünf Mitarbeitern viel Freude an ihrer Tätigkeit haben – vier von fünf haben Freude an ihrer Arbeit. Mehr als jeder zweite Beschäftigte fühlt sich seinem Arbeitgeber stark verbunden. (IMAS, 2019).

„Durch kürzere Arbeitszeiten wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.“

Tatsache ist:
In zahlreichen Industrieunternehmen gibt es flexible Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Job und Kinder unter einen Hut zu bringen. Was bringt eine generelle Verkürzung für Familie und Beruf, wenn ein 55-jährigen Installateur ohne Kinder eine Stunde weniger arbeitet?

„In Österreich werden zu viele Überstunden geleistet. Stattdessen sollte die zusätzliche Arbeit auf mehrere Köpfe aufgeteilt werden“

Tatsache ist:
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen Überstunden. Weil sie finanziell attraktiv sind und Unternehmen Flexibilität bringen: Eine Schneiderei, die einen kurzfristigen Großauftrag für Schutzmasken erhält, arbeitet die Spitzen mit Überstunden ab – sie stellt dafür aber nicht neue Mitarbeiter ein, weil sie die in der normalen Zeit nicht bezahlen kann.

Tatsache ist:
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen Überstunden. Weil sie finanziell attraktiv sind und Unternehmen Flexibilität bringen: Eine Schneiderei, die einen kurzfristigen Großauftrag für Schutzmasken erhält, arbeitet die Spitzen mit Überstunden ab – sie stellt dafür aber nicht neue Mitarbeiter ein, weil sie die in der normalen Zeit nicht bezahlen kann.

Mythos #2
„Das Modell der geförderten Vier-Tage-Woche ist eine „Win-Win-Win-Situation“ für Unternehmen, ArbeitnehmerInnen und die Beschäftigung. Für die freiwerdende Arbeitszeit sollen geförderte Arbeitsplätze geschaffen werden.“
Tatsache ist: Arbeit ist kein Kuchen, den man in beliebig viele Stücke aufteilt. Außerdem zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Durch einen zusätzlichen Kellner kommen nicht mehr Gäste ins Gasthaus. So kann der Wirt keinen zusätzlichen Kellner anstellen, weil er es sich schlichtweg nicht leisten kann.

Flexible Arbeitszeiten bedeuten nicht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt mehr oder länger arbeiten müssen.

Im Schnitt darf weiterhin maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wichtig: Die 11. und 12. Stunde sind grundsätzlich Überstunden mit Zuschlag. Flexible Arbeitszeit bringt also nicht mehr Arbeit, sondern mehr Geld oder längere Freizeitblöcke.

So dürfen in Österreich maximal 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden, in den meisten EU-Staaten bis zu 12 oder 13 Stunden. 12 Stunden sind zwar möglich, aber für KMU nur unter sehr restriktiven Bedingungen, etwa mit Gutachten des Arbeitsmediziners.

Um bestehende Arbeitsplätze sichern bzw. neue Jobs zu schaffen, braucht Österreich moderne Arbeitszeitgesetze.

Die Arbeitnehmerseite hat dabei dringende Anliegen sowohl von Beschäftigen als auch Unternehmen ignoriert und auf sozialpartnerschaftlicher Ebene beständig Lösungen blockiert. Acht von zehn Österreicherinnen und Österreichern sehen jedoch Reformbedarf im Land, um allgemeinen Wohlstand erhalten und den Wirtschaftsstandort stärken zu können.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Gesetzesneuerungen der Arbeitszeitreform:

Der Nationalrat hat am 5. Juli 2018 einen weitreichenden Antrag zur Reform des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes beschlossen. Die Neuerungen treten mit 1.9.2018 in Kraft. Die neun wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Bisherige RechtslageBeschlossener Gesetzestext
10 Stunden pro Tag12 Stunden pro Tag
50 Stunden pro Woche60 Stunden pro Woche

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

10 Stunden pro Tag

12 Stunden pro Tag, wenn die Gleitzeitvereinbarung einen Verbrauch von Zeitguthaben ganztägig vorsieht und ein Verbrauch im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

Überstunden gemäß Abs 1: 5 Stunden pro Woche + 60 pro Jahr

Sonderüberstunden gemäß Abs 4 bzw 4a:

  • Bis 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche
  • max. 24 Wochen pro Jahr
  • max. 8 Wochen am Stück
  • wenn Betriebs- bzw Einzelvereinbarung
  • Ø bis 48 Stunden im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen (26 Wochen durch KollV bzw uU 52 Wochen)
  • max. 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche
  • keine Betriebsvereinbarung notwendig

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

Ablehnungsrecht + Benachteiligungsverbot bei Sonderüberstunden (Einzelvereinbarung)

  • Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen + Benachteiligungsverbot + Beendigungsschutz bei Überstunden ab 11. Stunde pro Tag bzw 51. Stunde pro Woche

 

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

 
  • Wahlrecht für Arbeitnehmer, ob die Abgeltung bei Überstunden ab der 11. Stunde pro Tag bzw 51. Stunde pro Woche in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgt
  • Wahlrecht ist möglichst früh, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums auszuüben

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

Leitende Angestellte mit maßgeblichen Führungsaufgaben

Leitende Angestellte und Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis

 

Nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten/ eingetragene Partner/Lebensgefährten, wenn gemeinsamer Haushalt)

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben

Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und -schulden

Bisherige Rechtslage

Beschlossener Gesetzestext

 
  • Durch Betriebs- bzw Einzelvereinbarung 4x pro Jahr und Arbeitnehmer
  • nicht an 4 aufeinanderfolgenden Wochenenden
  • Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen in Betrieben ohne Betriebsrat
  • nicht für jeden Anlassfall gesonderte Vereinbarung erforderlich

Bestehende Gleitzeitvereinbarungen bleiben aufrecht. Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch die beschlossene Gesetzesnovelle nicht berührt.

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